Gründung einer Gesellschaft
Die Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft bedarf zwingend der notariellen Beurkundung. Dazu gehört auch die Beratung über die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages.
Adressänderungen, Geschäftsführerwechsel , Satzungsänderungen, Veräußerung oder Übertragung von Geschäftsanteilen fallen ebenfalls zwingend in den Tätigkeitsbereich des Notars.
Bei Vereinen, offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften muss zumindest die Anmeldung zum Handels- bzw. Vereinsregister über einen Notar abgewickelt werden.