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Gründung einer Gesellschaft

Die Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft bedarf zwingend der notariellen Beurkundung. Dazu gehört auch die Beratung über die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages.

Adressänderungen, Geschäftsführerwechsel , Satzungsänderungen, Veräußerung oder Übertragung von Geschäftsanteilen fallen ebenfalls zwingend in den Tätigkeitsbereich des Notars.

Bei Vereinen, offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften muss zumindest die Anmeldung zum Handels- bzw. Vereinsregister über einen Notar abgewickelt werden.