Zum Inhalt springen

Patientenverfügung

Sie können selbst bestimmen, ob sie bei unheilbarer Krankheit noch weiter künstlich ernährt oder beatmet werden wollen. Dafür benötigen Sie eine Patientenverfügung, in der Sie genau festlegen, wie lange Sie noch welche konkreten medizinischen Maßnahmen durchgeführt wissen wollen.

Diese Erklärung ist aber nur bindend, wenn sie zumindest schriftlich abgefasst ist. Auch sollte sie so konkret wie möglich Ihren Willen dokumentieren. Zusätzlich benötigen Sie einen Bevollmächtigten, der Ihren Willen gegenüber den Ärzten umsetzt.